Aktenvernichtung

Aktenvernichtung nach Sicherheitsstufe P-3 nach DIN 66399

Aktenvernichtung nach BDSG Sicherheitsstufe

Aktenvernichtung: Papier, digitale Datenträger (CDs, Disketten und Festplatten)

Wir führen für Sie die zuverlässige Aktenvernichtung nach Sicherheitsstufe P-3 nach DIN 66399 durch. Die Datenträgervernichtung wird durchgeführt nach den vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Sie können uns vollständige Aktenordner zur Entsorgung übergeben. Es ist nicht erforderlich, dass Sie Metallteile selbst entfernen. Moderne Maschinen unserer Partnerbetriebe übernehmen solche Trennung. Die Mitarbeiter in diesen Betrieben sind zudem zertifiziert und vereidigt. Wir sind Ihr verantwortungsbewusster Ansprechpartner, an den Sie sich vertrauensvoll wenden können. Neben Papier umfasst die Aktenvernichtung selbstverständlich auch digitale Datenträger wie CDs, Disketten und Festplatten.

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